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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich und abweichende Abrede
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Forderungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Preisgültigkeit und Auftragsabschlüsse
Die in den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen Preise des Verkäufers sind stets freibleibend d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, einschließlich der Verpackungskosten und zuzüglich der Versandkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen ab einem Warenwert von netto € 250,- netto frei Haus (oder gemäß den unsererseits schriftlich erteilten Zusagen). Bei erschwerten Lieferungen ins Ausland oder auf deutsche Inseln o. Ä. werden entsprechende Zuschläge der Transportunternehmen weiterberechnet.

Schriftliche oder mündliche Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Die Rechnung gilt dann als Auftragsbestätigung.

3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen grundsätzlich unbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Das Zahlungsziel beträgt ab Rechnungslegung 30 Tagen rein netto. (oder gemäß den unsererseits schriftlich erteilten Zusagen).

Bei Aufträgen von Neukunden behalten wir uns vor, den Versand per Nachnahme bzw. Vorkasse vorzunehmen.

4. Lieferzeiten
Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

5. Versand, Gefahrenübergang und Verpackung
Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Lieferers überlassen. Das Gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport-technischen und sonstigen Gesichtspunkten erfolgt. Mehrwegpaletten werden zum Tagespreis nachberechnet, sofern diese nicht bei Anlieferung ausgetauscht werden.

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.

6. Rücknahme gelieferter Ware
Waren, die aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben an uns zurückgesandt werden, müssen versandkostenfrei zugestellt werden. Rücksendungen müssen angekündigt und unsere Zustimmung dazu eingeholt worden sein. Ein Anspruch auf Rückgabe der Ware besteht grundsätzlich nicht. Sonderanfertigungen oder Großauftragsmengen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bereits entstandene Transportkosten des Lieferers sind zu erstatten.

Die zurückgesandte Ware wird gutgeschrieben, sofern sie sich in einwandfreiem widerverkaufbaren Zustand befindet. Für die Einlagerung stellen wir bis zu 30 % des Warenwertes für die Bearbeitung der Rücksendung in Rechnung.

7. Mängelrüge und Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind spätestens innerhalb von 2 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

Mängelansprüche bestehen nur bei erheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben im Übrigen unberührt. Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über.

Kosten für Rücksendungen auf Grund von Mängeln, Fehllieferungen oder anderen von uns zu vertretenden Gründen werden nur von uns übernommen, wenn der Versandweg durch uns bestimmt wurde.

Für offensichtliche Transportschäden haftet der Lieferer nicht. Diese sind bei Anlieferung der Ware beim Frachtführer (Bahn, Paketdienst, Spediteur) am Empfangsort anzumelden und zu dokumentieren.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser alleiniges Eigentum.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen.

Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Lieferer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der LEBA Küchenausstatter GmbH, Deutsch-Wusterhausen.

Gerichtsstand ist Potsdam.

10. Anwendung
Alle uns erteilten Aufträge unterliegen den vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Eine etwaige Nichtannahme dieser Bedingungen müsste vor Ausführung des Auftrages schriftlich erklärt und unsererseits gesondert bestätigt werden.

LEBA Küchenausstatter GmbH
Bergstraße 48
D 15711 Deutsch-Wusterhausen

Deutsch-Wusterhausen, 20.04.2003

Küchenausstatter Berlin Brandenburg Königs Wusterhausen